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Allgemeine Geschäftsbedinung

1. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen des Kunden
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern des Hotels zur Beherbergung sowie alle für die Gäste erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gäste finden keine Anwendung, außer diese wurden schriftlich vom Hotel bestätigt.2. Vertragsabschluss/Überlassung an Dritte
2.1. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.
2.2. Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Hotels zustande.
2.3. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2.4. Hat ein Dritter für den Gast den Vertrag geschlossen, haftet er als Gesamtschuldner neben dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.3. Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen.
3.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.
3.5. Umbestellungen (Änderung der Anzahl der gebuchten Betten/Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hotels) berechtigen das Hotel, abweichende Preise zu verlangen.
3.6. Rechnungen des Hotels sind nach Zugang der Rechnung sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen sowie Mahngebühren zu erheben.
3.7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung der Gesamtrechnung, oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung kann im Vertrag vereinbart werden. Der Übertrag der offenen Rechnungssumme ist spätestens bei Anreise in bar, mit EC, VISA oder Mastercard zu zahlen. Rücklastschriften werden mit 25,00 € belastet.
3.8. Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
4.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten/Zimmer.
4.2. Gebuchte Betten/Zimmer stehen dem Gast spätestens ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hotel gebuchte Betten/Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, mindestens jedoch 10,00 €, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Etwaige Ersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.

5. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
5.1. Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Gruppen ab 10 Personen:
– bis 6 Wochen vor Anreise kann die Reservierung kostenfrei storniert oder geändert werden
– ab 6 Wochen vor Anreise werden 30% des vereinbarten Gesamtpreises fällig
– bis 2 Wochen vor Anreise werden 50% des vereinbarten Gesamtpreises fällig
– ab dem 4.- 2. Tag vor Anreise werden 75% des vereinbarten Gesamtpreises fällig
– ab 1 Tag vor Anreise werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
– Bei Nichtanreise (No Show) ohne Stornierung werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises zur Zahlung durch den Kunden fällig.
– Stornierungsgebühren sind am Tag der Rechnungsstellung fällig.
Eine Stornierung beziehungsweise Änderung bedarf der Schriftform, eine E-Mail ist ausreichend.
Individualreisende bis 10 Personen:
– bis zwei Tage vor Anreise kann die Reservierung kostenlos storniert oder geändert werden.
– ab 48 Stunden vor Anreise 18:00 Uhr (Ortszeit/Hotel) werden 50% des vereinbarten Gesamtpreises fällig
– am Anreisetag werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
– Bei Nichtanreise (No Show) ohne Stornierung, werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises zur Zahlung durch den Kunden fällig. Stornierungsgebühren sind am Tag der Rechnungsstellung fällig.
Eine Stornierung oder Änderung bedarf der Schriftform, eine E-Mail ist ausreichend.
5.2. Ein Rücktritt des Gastes vom geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
5.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen an. Dabei steht es dem Hotel frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
5.4. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100% zu bezahlen.
5.5. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziff. 6. entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hotel zu vertreten hat.

6. Rücktritt des Hotels
6.1. Sofern eine endgültige Bestätigung des Vertrages von Seiten des Gastes noch nicht vorliegt, das heißt die Reservierung nur optioniert wurde, ist das Hotel berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.
6.2. Wird eine vom Hotel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten, oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten (im Falle höherer Gewalt, falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hotels zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden etc.).

7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
7.1. Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.
7.2. Der Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
7.3. Der Gast ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

8. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hostels/Hotels
8.1. Der Gastwirt haftet gemäß Artikel 702 BGB nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,– €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,– € der Betrag von 800,– €.
8.2. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Haus. Das Hotel übernimmt keine Bewachung- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit, oder Vorsatz des Hotels keine Haftung für Verlust, oder Beschädigung. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt den Kunden.
8.3. Ansonsten haftet das Hotel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
8.4. Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und verloren gegangener Schlüssel werden in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abreise zu bezahlen, oder werden von der Kaution abgezogen. Für aufbewahrtes Gepäck sowie Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des Hotels abgestellt werden, übernimmt das Hotel keine Haftung.

9. Mitwirkungspflicht
9.1. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Hotels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.2. Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10. Hausordnung
10.1. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Beherbergungsvertrag fristlos gekündigt werden. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Zimmer/Betten werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelung fällig.
10.2. Des Weiteren ist das Hotel berechtigt, bei Verstoß gegen die Hausordnung mit der Konsequenz des Verlustes andere Gäste (vorzeitige Abreise etc.), das dem Gast/der Gruppe in Rechnung zu stellen beziehungsweise von der Kaution abzuziehen.

11. Kosten Feuerwehreinsatz

Es gilt absolutes RAUCHVERBOT auf den Zimmern sowie in den gesamten Hotel Räumlichkeiten. Unser Hotel ist mit einer Brandmeldeanlage mit Feuerwehraufschaltung ausgestattet. In jedem Zimmer befindet sich ein Rauchwarnmelder. Bei Missachtung des Rauchverbotes wird direkt die Feuerwehr alarmiert und ein Feuerwehreinsatz ausgelöst. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens 2.500 € bis 5.000 € und werden Euch in Rechnung gestellt. Auch die Kosten für die Störung, die durch das Abschrauben der Rauchwarnmelder entstehen, stellen wir Euch in Rechnung. Unser Haus ist zudem Video überwacht, so dass auch nachvollzogen werden kann, sollte jemand mutwillig einen Fehlalarm auf den Fluren, oder den öffentlichen Bereichen auslösen. Die Verwendung von mitgebrachten elektrischen Geräten wie z.B. Wasserkocher, Kochplatten, Grills, Musikanlagen, Bügeleisen oder ähnlichem ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen und daraus resultierende Schäden im Zimmer müssen wir Ihnen in voller Höhe in Rechnung stellen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Hamburg.

12.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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